Sprechstunde 1. Donnerstag im Monat
April - Oktober 18.00 - 19.00 Uhr
im Vereinsheim Schreberweg #79
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass auf der Vereinsfläche an
der Landshuter Allee kein Schnittgut (oder Abfall) abgelegt werden darf !
es wird darum gebeten, Löwenzahn im Garten regelmäßig zu entfernen,
bevor er zur "Pusteblume" wird. Ist er erst zur "Pusteblume" geworden
findet eine Verbreitung der Flug-Samen auch im Garten ihres Nachbarn statt.
bitte denken Sie an die strikte Vorgabe, dass mindestens 30% der Gesamtfläche der
Gartenparzelle kleingärtnerisch genutzt werden muss und auch als solche erkennbar
(d.h. bepflanzt und bearbeitet - siehe Gartenordnung und -satzung) ist.
Dies gilt ohne Ausnahme.
bitte denken Sie an die Sauberhaltung bzw. Säuberung der zu Ihrem Garten gehörenden Wegbereiche. Auch evtl. Überhänge sind zurückzuschneiden.
sollte für Arbeiten im Garten Arbeitsstrom benötigt werden, oder es zu Problemen bei der Funktion unserer neuen Toilettenanlage kommen, wendet Euch bitte an unseren
2. Vorstand Karl Krautlager,
unter 0176-349 77 362.
wir möchten darauf hinweisen, dass Antragsformulare (z.B. Bauanträge, Änderungsanträge etc.) grundsätzlich nur in der Vorstandssprechstunde ausgegeben werden.
Sprechstunde 1. Donnerstag im Monat
April - Oktober 18.00 - 19.00 Uhr
im Vereinsheim Schreberweg #79
Dieses Schild bedeutet: Radfahren verboten
Warum wohl?
weil vielleicht Kinder und Senioren unterwegs sind...?
Dies gilt für Mitglieder und Besucher!
Bitte weisen Sie auch Ihre Gäste schon bei der
Einladung darauf hin daß Fahrräder in der Gartenanlage
geschoben werden müssen und stellen Sie die Fahrräder
nicht auf den Wegen ab
sondern in Ihrem Garten.
Bei Unfällen haftet der Verursacher für entstandene Schäden.
Änderungen bitte umgehend der Vorstandschaft melden, denn Ihre Daten müssen beim Kleingartenverband und den Versicherungen aktualisiert werden.
der Gaststätte Die Wally, für die gute Nachbarschaft und Unterstützung.
(z.B.: Ausleihen von Tischen und Bänken für unser Wegefest)
Bitte bringen Sie den entliehenen Schubkarren wieder zum Entnahmeplatz zurück!
Die an den Garten angrenzenden Gemeinschaftswege sind vom jeweiligen Gartenpächter von Unkraut frei zu halten. Leider kommen einige Gfd. dieser Verpflichtung nicht immer nach. Um Beanstandungen durch die Stadtgartendirektion zu vermeiden, bitten wir Sie dringend, diese Arbeiten laufend zu erledigen.
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